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Der Kaufvertrag über das oben aufgeführte Saatgut kommt bei Annahme durch Ihren Partner, den Agromais-Kommissionär, zwischen diesem und dem Besteller | Käufer zustande. Im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs ist der Agromais-Kommissionär berechtigt, die Kaufpreisforderung an die Agromais GmbH abzutreten. Die Rechnungstellung gegenüber dem Besteller | Käufer erfolgt durch den Agromais-Kommissionär.
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